Drehgelenk — Scharnierverbindungsglied von zwei Mechanismen, das deren Drehungen miteinander gewährleistet. Befindet sich zwischen dem biegsamen Bohrschlauch und dem sich drehenden Bohrgestänge, das im Zuge des Bohrens sowie der Ein- und Ausfahrtoperationen Vor- und Rückwärtsbewegungen vornimmt. Das Drehgelenk ist für die Zuführung der Bohrlösung zur sich drehenden Bohranlage bestimmt.