Querverbindungsleitung ist eine Rohrleitung die parallel verlegte Gasleitungen verfahrenstechnisch verbindet und es notfalls (bei Havarien oder Reparaturen) ermöglicht, einzelne Rohrleitungsabschnitte abzuschalten.

Bei paralleler Verlegung von zwei Fernrohrleitungen und mehr sind folgende Querverbindungsleitungen vorzusehen:

  • mit Absperrarmaturen (für Gasleitungen mit gleichem Druck);
  • mit Druckminderungs- und Sicherungseinrichtungen (für Gasleitungen mit unterschiedlichem Druck);
  • mit Absperrarmaturen vor dem Sicherheitsschieber und dahinter, je für den Eingang und den Ausgang der Kompressor-Station.

Die Querverbindungsleitungen sind im Abstand von mindestens 40 km und höchstens 60 km voneinander an Streckenschiebern (vor und nach den Schiebern) sowie vor der Kompressor-Station und dahinter, zwischen den Sicherheitsschiebern zu installieren. An Gasleitungsabschnitten, die in Regionen mit kaltem Klima an schwer zugänglichen Orten verlegt werden, sind die Querverbindungsleitungen an jedem Streckenschieber vorzusehen.